Damit beschreibt man die in der Baunutzungsverordnung festgelegte Möglichkeit, ein Grundstück baulich zu nutzen. Es wird dort festgelegt, welche Art von Gebäuden und Anlagen erlaubt sind (z. B. Kleinsiedlungsgebiete, reine Wohngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Gewerbegebiete, Industriegebiete, Sondergebiete).
Die Darstellung der Art der baulichen Nutzung findet sich im Flächennutzungsplan wieder.
Im Flächennutzungsplan ist für das gesamte Gemeingebiet ein Rahmeprogramm für die städtebauliche Entwicklung dargestellt; die Art der baulichen Nutzung von Flächen ist dort in einem "groben Raster" festgelegt. Eine Feingliederung enthält die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung im Bebauungsplan. Aus dem Katalog der §§ 2-9 BauNVO bestimmt die planende Gemeinde, welche Art von baulichen Anlagen für die Grundstücke erlaubt sind.
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