Den Begriff der Bauleistung definiert die VOB/A selbst in § 1 als „Arbeiten jeder Art, durch die eine bauliche Anlage hergestellt, instandgehalten, geändert oder beseitigt wird".
Auftraggeber ist derjenige, der eine Bauleistung in Auftrag gibt. Er ist Vertragspartner des Auftragnehmers und schuldet diesem die werkvertraglich vereinbarte Vergütung.
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