Bauproduktenrichtlinie ist die Abkürzung für die Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21.12.1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über Bauprodukte. Sie dient der Harmonisierung der Normen für Bauprodukte auf europäischer Ebene.
Bauprodukte sind danach brauchbar, wenn sie mit einer harmonisierten Norm der EG-Mitgliedsstaaten, mit einer europäischen technischen Zulassung oder mit einer auf der Gemeinschaftsebene anerkannten Nichtharmonisierten technischen Spezifikation übereinstimmen. Der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland dient das Bauproduktengesetz (BauPG). Mindestanforderungen betreffen insbesondere folgende Punkte:
– Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
– Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
– Nutzungssicherheit
– Schallschutz
– Energieeinsparung und Schallschutz
Ein Bauprodukt, das diesen Anforderungen genügt, erhält das CE-Zeichen, also die europäische Zulassung.
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