Nach § 12 Abs. 2 EG der VOB Teil A sind die Unternehmer durch Bekanntmachung aufzufordern, ihre Teilnahme am Wettbewerb zu beantragen, wenn Bauaufträge in einem offenen Verfahren, einem nicht offenen Verfahren, in eine Verhandlungsverfahren mit öffentlicher Vergabebekanntmachung oder in einem wettbewerblichen Dialog vergeben werden.
In dem § 12 Abs. 2 Nr. 2 EG wird ausgeführt, welche Informationen diese Bekanntmachungen enthalten müssen und welchen Umfang sie haben dürfen. Bekanntmachungen sind im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen und dem Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union unverzüglich, in Fällen eines beschleunigten Verfahrens per Telefax oder elektronisch (http//simap.europa.eu/) zu übermitteln.
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