Bei der beschränkten Ausschreibung ergeht die Aufforderung zur Angebotsabgabe nur gegenüber einer beschränkten Zahl von Unternehmern. Andere Unternehmen können ohne Aufforderung kein Angebot abgeben.
Die Ausschreibung erfolgt nach einem förmlichen Verfahren.
Die Zulässigkeit der Beschränkten Ausschreibung, als Ausnahme zur Öffentlichen Ausschreibung, richtet sich nach §3 Nr. 3 und Nr. 4 VOB/A.
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