Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) sind Teil der VOB und dort im Abschnitt C geregelt.
Es handelt sich um allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art. Sie sind gem. § 1 Nr. 1 VOB Teil B Bestandteil eines VOB-Bauvertrages. Die ATV regeln deshalb Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien am Bau. Besondere Bedeutung kommen den Regelungen zu den Nebenleistungen zu. Diese bestimmen, inwieweit solche Nebenleistungen gesondert zu vergüten sind oder in der Vergütung der Hauptleistung mit enthalten sind.
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