Der Flächennutzungsplan enthält keine Festsetzungen, sondern nur Darstellungen. Er ist deswegen nicht rechtsverbindlich. Vielmehr zeigt er die städtebauliche Entwicklung. Was in einem Flächennutzungsplan dargestellt werden kann, ist in § 5 BauGB geregelt. Die Aufzählung in § 5 BauGB ist jedoch nicht abschließend. Im Flächennutzungsplan kann unter anderem z. B. die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Verkehrsflächen, die Ver- und Entsorgungsanlagen und die Grünflächen eingezeichnet werden.
Die Darstellungen im Flächennutzungsplan sind folglich eine Art grobes Grundmuster. Erst im Bebauungsplan wird dieses näher konkretisiert.
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