Gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A sind Bauleistungen an ein leistungsfähiges Unternehmen zu vergeben.
Das Unternehmen ist leistungsfähig, wenn es aufgrund seiner betrieblichen Organisation, Ausstattung und Kenntnis in kaufmännischer und technischer Hinsicht die Gewähr dafür bietet, die Bauleistung ordnungsgemäß zu erbringen.
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