Die Öffentliche Ausschreibung nach § 3 Nr. 1 und Nr. 2 VOB/A bildet den Regelfall der Vergabearten.
Bei dieser Art der Vergabe wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert und zwar durch Inserate in der Presse und im Internet.
Die Ausschreibung an sich erfolgt nach einem strengen förmlichen Verfahren.
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