Die Preisabsprache ist ein Unterfall der unzulässigen Abreden die gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d) VOB/A 2009 zum Ausschluss der beteiligten Bieter vom Wettbewerb führen.
Von einer Preisabsprache spricht man, wenn die Bieter sich darüber verständigen, abgesprochene Preise anzubieten oder einen Bieter durch Nichtabgabe von Angeboten zu schützen.
Bei einem begründeten Verdacht auf eine unzulässige Abrede wird die Kartellbehörde eingeschaltet. Durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. 8. 1997 werden Preisabsprachen als Straftat gegen den Wettbewerb (§ 298 Strafgesetzbuch) angesehen.
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