Der Wettbewerbliche Dialog ist ein spezielles Vergabeverfahren für europaweite Ausschreibungen. Es ist zulässig bei besonders komplexen Aufträgen, bei denen der Auftraggeber weder die technischen Mittel, noch die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für sein Vorhaben angeben kann.
Bei solchen Vorhaben ist es dem Auftraggeber deswegen nach §3a Nr.4 VOB/A (2. Abschnitt) möglich, die Unternehmer zur Teilnahme aufzufordern und anschließend Verhandlungen mit einzelnen Unternehmen bezüglich aller Einzelheiten des Auftrages aufzunehmen.
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