Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) stellen zusätzliche bzw. besondere Vertragsbedingungen dar, die von den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) der VOB/B abweichen und für den Einzelfall gelten sollen. Gem. § 10 Nr. 2 VOB/A müssen die AVB der VOB/B unverändert bleiben, die ZVB dürfen der VOB/B nicht widersprechen oder sie in wesentlichen Punkten abändern. Über dieses Erfordernis hinaus vereinbarte ZVB können danach der rechtlichen Nachprüfung durch das AGB-Recht unterliegen, da bei diesen ZVB die VOB/B nicht mehr als ganzes vereinbart gilt.
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