Gemäß § 2 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A sind Bauleistungen an ein zuverlässiges Unternehmer zu vergeben.
Ein Unternehmen ist zuverlässig, wenn es die Gewähr bietet in der notwendigen sorgfältigsten Weise die Bauleistung durchzuführen. Der Maßstab der Zuverlässigkeit bestimmt sich immer nach der konkreten zu erbringenden Bauleistung. Kriterium ist aber das Verhalten des Unternehmers in der Vergangenheit und in der Gegenwart.
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