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Im öffentlichen Baurecht ist die Zweitwohnung im Zusammenhang mit § 22 BauGB von Bedeutung. § 22 Abs.1 BauGB ermächtigt Gemeinden, die oder deren Teile überwiegend von Fremdenverkehr genutzt werden, die Bildung von Wohnungseigentum per Satzung einzuschränken. Voraussetzung ist eine Beeinträchtigung der fremdenverkehrlichen Nutzung. Dies ist eben bei Nutzung des Wohnungseigentum als Zweitwohnung gegeben, da solche Wohnungen dazu führen, dass eine normale Nutzung im Fremdenverkehr unterleibt, die Wohnung nur teilweise und oder sporadisch genutzt wird und so den Fremdenverkehr insgesamt beeinträchtigt.

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Zurückstellung von Baugesuchen

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Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

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Bauaufsichtsbehörde

Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

Hier handelt es sich um die Behörden auf Bundes- oder Landesebene, die für die Ausführung der baurechtlichen Bestimmungen zuständig sind. Der Aufbau einer Bauaufsichtsbehörde ist üblicherweise in den Landesbauordnungen geregelt. Dabei sind die Bauaufsichtsbehörden zumeist dreistufig [...]

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Amtshaftung

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Altlasten

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Unter einer Altlast ist in der Regel ein Standort oder eine Fläche zu verstehen, die Belastungen oder Verunreinigungen im Boden oder Untergrund aufweist oder für die ein entsprechender Verdacht besteht. Im Bundesbodenschutzgesetz sind die Altlasten des Bundes definiert und zwar als [...]

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Sondergebiete

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Brandschutz

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Unter Brandschutz fasst man im Bauordnungsrecht sämtliche Vorschriften zusammen, die der Vorsorge vor und der Vermeidung von Bränden dienen. Dazu gehören beispielsweise Anforderungen an die beim Bau verwendeten Materialien, die je nach Art der baulichen Anlage bestimmten Anforderungen genügen [...]

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Beteiligung der Nachbarn

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Beitrag verfasst/eingestellt von

Unsere Baurecht-Experten zu dem Thema: Öffentliches Baurecht/Baugenehmigungsrecht

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