Seit dem 1. Januar 2009 ist das Bauforderungssicherungsgesetz in Kraft, mit dem ein umfassender Schutz des so genannten Baugeldes eingeführt wurde. Insbesondere wurde der Begriff des Baugelds maßgeblich erweitert. Gleichzeitig wurden die Rechte des Baugeldempfängers (zum Beispiel des Bauträgers/Generalunternehmers) maßgeblich beschnitten.
Unter anderem ist dort vorgesehen, dass der Baugeldempfänger das vom Bauherrn empfangene Baugeld nur in Höhe der Hälfte des Werts seiner Eigenleistung entnehmen darf, solange nicht alle seine Subunternehmer bezahlt sind. Weiterhin bestimmt der § 1 Abs. 1 dieses Gesetzes, dass das Baugeld nur innerhalb eines einzelnen Bauvorhabens verwendet werden darf. Aufgrund von Interventionen der Bauverbände hat nun in der Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einen Gesetzesentwurf vorgelegt.
Dort ist unter anderem vorgesehen, dass die Begrenzung der Entnahme des Baugelds auf die Hälfte des Werts der vom Baugeldempfänger erbrachten Leistung wegfallen soll. Auch soll erlaubt werden, dass Baugelder zur (Zwischen -) Finanzierung verschiedener Baustellen verwendet werden können. Am 28. Mai 2009 findet hierzu die erste Lesung im Bundestag statt.