Ein Angebot im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ist auszuschließen, wenn ein geforderter Baustelleneinrichtungsplan fehlt!
Ist die Vorlage eines Baustelleneinrichtungsplans mit dem Angebot im Rahmen einer Ausschreibung nach VOB/A gefordert, führt die Nichtvorlage regelmäßig zwingend zum Angebotsausschluss. Dies hat die Vergabekammer Lüneburg – Az: VgK-11/2007 – mit Beschluss vom 17. 04. 2007 entschieden.