Ein Anspruch auf Abschlagszahlung kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Bauleistung abgenommen ist und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gestellt hat oder nach § 14 Nr. 3 VOB/B stellen müsste ( BGH, VII ZR 205/07 ).
Mehr zu diesem Thema finden Sie im Baurechts-Report 2009 auf Seite 38.