Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der vorsieht, dass in § 1 Abs. 2 Bauforderungssicherungsgesetz die Regelung gestrichen wird, wonach der Baugeldempfänger die zweite Hälfte des Werts seiner Eigenleistung erst dann beanspruchen darf, wenn alle Subunternehmer bezahlt sind. Dies schränke die Liquidität der Unternehmen erheblich ein.
Weiterhin war geplant, dass das Baugeld nicht nur – wie bisher – für eine Baustelle sondern auch zur (Zwischen-) Finanzierung verschiedener Baustelle verwendet werden darf. Diese Regelung ist nun allerdings aufgrund von Einsprüchen der Verbraucherverbände wieder in Frage gestellt. Derzeit finden diesbezüglich Verhandlungen zwischen den Verbänden und den zuständigen Ministerien statt.
Am 28. Mai 2009 soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden.