Das bezeichnete Gesetz ist am 27. September 2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und tritt am 13. Juni 2014 in Kraft. Dieses Gesetz besitzt Bedeutung für alle Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern, bei denen der Unternehmer eine „entgeltliche Leistung“ erbringt. Unter „Verbrauchern“ versteht man dabei Personen, die den Vertrag nicht aus gewerblichen Gründen abschließen (§ 13 BGB).
Das Gesetz sieht u. a. folgende Regelungen vor:
- Schließt ein Unternehmer mit Verbrauchern Verträge im stationären Handel, muss er grundlegende Informationspflichten erfüllen.
- Der Verbraucher wird vor versteckten und unangemessenen Zusatzkosten geschützt.
- Für Fernabsatzverträge und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge gelten im Wesentlichen gleiche Regelungen. Dies betrifft insbesondere die Informationspflichten sowie das Widerrufsrecht.
- Die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen sind grundlegend neu gefasst. Das Widerrufsrecht bei fehlender oder falscher Belehrung erlischt nach 12 Monaten und 14 Tagen. Das Gesetz enthält sowohl ein Muster-Widerrufsformular als auch ein Muster für die Widerrufsbelehrung und erleichtert so Unternehmen wie Verbrauchern die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Wie sich dieses neue Gesetz konkret im Bauvertragsrecht auswirkt, werden wir rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzes auf baurechtsuche.de behandeln.