Mit einem Beitrag vom 22.11.2016 haben wir über den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung in der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ berichtet. Dieser Gesetzesentwurf soll nun am 8.3.2017 in der 131. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz als Tagesordnungspunkt 2 behandelt und voraussichtlich auch verabschiedet werden, da für den 10. März 2017 bereits die 3. Lesung, d. h. die Verabschiedung des Gesetzes im Plenum des Deutschen Bundestages vorgesehen ist.
Sobald dieses Gesetz verabschiedet ist, werden wir hierüber ausführlich berichten.