Auf der Finanzministerkonferenz, dem wichtigsten Gremium zur Koordinierung finanzpolitischer Fragen auf Länderebene wurde beschlossen, dass zukünftig Handwerkerrechnungen erst ab 300 € steuerlich absetzbar sein sollen.
Dieses Vorhaben stößt auf den Widerstand der Spitzenverbände der Bauwirtschaft.
So hat der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) hierzu ausgeführt, dass mit der Einführung eines solchen Sockelbetrags die Zunahme von Schwarzarbeit gefördert werde, zumal über 50 % der beim Finanzamt eingereichten Kosten für Handwerkerrechnungen unterhalb des geplanten Sockelbetrags lägen, also zukünftig nicht mehr begünstigt seien.
Auch der ZDB hält es für sinnvoll den Steuerbonus weiterzuentwickeln, dabei aber die Grundsätze der Fairness zu beachten. So sei es sachgerecht, Aufträge aus der Begünstigung herauszunehmen, „die sowieso legal vergeben werden müssen, wie Kaminkehrerleistungen oder Heizungswartungen.
Die Kürzung der Begünstigung von Handwerkerrechnungen hingegen würde zu Lasten von Bürgern gehen, die Aufträge gerade nicht schwarz vergeben und deshalb den Steuerbonus für Handwerkerleistungen nutzen können.“