Unter den a-Paragraphen versteht man die im Abschnitt 2 der VOB/A zusätzlich eingearbeiteten Bestimmungen nach der EG-Baukoordinierungsrichtlinie. Die einzelnen a-Paragraphen ersetzen bzw. ergänzen bei Vergaben oberhalb des EU-Schwellenwertes die jeweiligen Basisparagraphen.
Mit der Fassung der VOB 2012 wurden die a-Paragraphen abgeschafft.
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