Hier handelt es sich um vertragliche Regelungen, die für eine Vielzahl von Verträgen (in der Regel in vorgedruckte Form) die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB/B für die Ausführung von Bauleistungen ergänzen. Es ist zu beachten, dass die Allgemeine Vertragsbedingungen durch Zusätzliche Vertragsbedingungen grundsätzlich nicht verändert werden dürfen (§ 8 Abs. 4 Nr. 1 VOB/A).
In § 8 Abs. 6 Nr. 1 VOB/A ist aufgeführt, was in den Zusätzliche Vertragsbedingungen üblicherweise zu regeln ist.
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