Will der Auftragnehmer nur für den Fall, dass alle Rechnungen pünktlch bezahlt werden einen Skonto einräumen, muss er dies eindeutig in der Vereinbarung zum Ausdruck bringen. Es reicht hierzu nicht aus, dass er den Nachlass „bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Zugabg einer prüffähigen Rechnung“ einräumt.
Einen eindeutigen Formulierungsvorschlag einer solchen Vereinbarung finden Sie im Baurechts-Report 3/2010 auf Seite 10.