Kürzlich hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ verabschiedet, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird.
Im Baurecht-Forum wird hierzu eine kleine Artikelserie veröffentlicht, die über die für die Baupraxis wichtigsten Änderungen informieren wird.
Die wichtigsten Neuerungen zum Verbrauchervertrag
3. Die Widerrufsbelehrung
Sofern dem Verbraucher ein Widerrufsrecht nach § 650l Satz1 BGB zusteht, ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher über dieses Widerrufsrecht zu belehren. Die diesbezüglichen Einzelheiten ergeben sich aus Art. 249 § 3 EGBGB. Diese schriftliche Widerrufsbelehrung muss „deutlich gestaltet“ sein und folgenden Inhalt haben:
„1. einen Hinweis auf das Recht zum Widerruf
2. Einen Hinweis darauf, dass der Widerruf durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer erfolgt und keiner Begründung bedarf,
3. den Namen, die ladungsfähige Anschrift und die Telefonnummer desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, gegebenenfalls eine Telefaxnummer und E-Mail-Adresse.,
4. einen Hinweis auf die Dauer und den Beginn der Widerrufsfrist sowie darauf, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung genügt und
5. einen Hinweis darauf, dass der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz nach
§ 357 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schuldet, wenn die Rückgewähr der bis zum Widerruf erbrachten Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen ist“.
Nach Abs. 2 des Artikels 249 § 3 kann der Unternehmer „seine Belehrungspflicht dadurch erfüllen, dass er den Verbraucher das in Anlage 10 vorgesehene Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend ausgefüllt in Textform übermittelt“.
Nachstehend wird diese Widerrufsbelehrung wiedergegeben:
„Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Sie beginnt nicht zu laufen, bevor Sie diese Belehrung in Textform erhalten haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (*) mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, wenn Sie die Erklärung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.“
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich zurückzuzahlen.
Sie müssen uns im Falle des Widerrufs alle Leistungen zurückgeben, die Sie bis zum Widerruf von uns erhalten haben. Ist die Rückgewähr einer Leistung ihrer Natur nach ausgeschlossen, lassen sich etwa verwendete Baumaterialien nicht ohne Zerstörung entfernen, müssen Sie Wertersatz dafür bezahlen.
Gestaltungshinweis:
*Fügen Sie Ihren Namen oder den Namen Ihres Unternehmens, Ihrer Anschrift und Ihre Telefonnummer ein. Sofern verfügbar sind zusätzlich anzugeben: Ihre Telefaxnummer und E-Mail Adresse.