Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Spitzenverband des Bauhauptgewerbes in Deutschland, hat unter 1400 Mitgliedsbetrieben eine Umfrage zur Zahlungsmoral bei der Durchführung von Baumaßnahmen durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass, wie schon in der Vergangenheit, von den Mitgliedsbetrieben die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand deutlich schlechter bewertet wird als die der privaten Auftraggeber.
Dabei werden die Zahlungsfristen des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B (Schlusszahlung spätestens innerhalb von 2 Monaten nach Zugang der Schlussrechnung) und des § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B (Abschlagszahlungen binnen 18 Werktagen nach Zugang der Aufstellung) von öffentlichen Auftraggebern deutlich überschritten, wobei die Überschreitung in 67 % (Schlussrechnung) bzw. 53 % (Abschlagsrechnung) der Fälle bei einem Monat oder mehr liegt.