1. Charakteristika der Mediation
Mediation ist kurz gesagt die außergerichtliche Konfliktlösung durch Zuhilfenahme eines nicht entscheidungsbefugten Dritten.
Im Unterschied zur Gerichtsbarkeit bzw. Schiedsgerichtsbarkeit trifft der Mediator keine Entscheidung, sondern unterstützt die Parteien in ihrem Bemühen, eine Lösung zum beiderseitigen Vorteil zu finden.
Das Ziel eines Mediationsverfahrens ist der Abschluß einer bindenden Vereinba-rung.
Es handelt sich um ein freiwilliges Verfahren, dessen Kontrolle in jeder Phase bei den Parteien liegt. Jede Partei kann das Verfahren jederzeit beenden.
Das Verfahren ist vertraulich (im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren, das vom Grundsatz der Öffentlichkeit beherrscht wird).
Das Verfahren ist nicht förmlich, obwohl es bestimmten Regeln folgt, die zu Beginn – jedenfalls dann, wenn es sich um ein Verfahren größeren Umfangs handelt – in einem Mediationsvertrag zwischen den Parteien und dem Mediator festgelegt werden sollten. In einem Mediationsvertrag sollte z. B. die Hemmung einer etwa im Raume stehenden Verjährung während der Dauer des Mediationsverfahrens vereinbart werden.
Im Gegensatz zu einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren werden in der Regel keine Beweise erhoben, es gibt keine Darlegungs- und Beweislast, es gibt kein verspätetes Vorbringen und es ergeht – selbstverständlich – kein Urteil.
Der Mediator hat die Aufgabe, den Verhandlungsprozeß zu fördern, er überwacht die Fairneß des Verfahrens und hilft bei Lösungen. Wesentliche Aufgabe des Mediators ist es, von seinem Standpunkt der absoluten Neutralität und Unparteilichkeit aus die Problemlöseressourcen der Parteien auszuschöpfen und ihnen die Möglichkeit zu geben, diese optimal zu nutzen. Der Mediator ist gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet, bei Anwälten ist die Verschwiegenheit mittlerweile gesetzlich abgesichert, da die Tätigkeit als Mediator originäre Anwaltstätigkeit ist.
Wenn die Parteien es wünschen, besteht die Möglichkeit zu Einzelgesprächen. Wenn Einzelgespräche stattfinden, muß der Mediator am Ende eines jeden Einzelgespräches verbindlich abklären, welche Informationen er anschließend in Gegenwart der anderen Partei offenlegen darf und welche (zunächst noch) nicht.
2. Ablauf einer Mediation
Das eigentliche Mediationsverfahren beginnt mit der Eröffnung durch den Mediator, der die Charakteristika des Verfahrens erklärt, den Abschluß des Mediationsvertrages und den Ablauf des Verfahrens mit den Parteien erörtert. Bei der Wirtschaftsmediation und bei komplexen Konflikten im privaten Baurecht ist es notwendig, daß die Parteien eines Mediationsverfahrens anwaltlich vertreten sind.
Anschließend erfolgt in der ersten Phase die gemeinsame Erörterung der Sach- und Rechtslage, in der Regel beginnend mit dem Anwalt, der im Falle eines Prozesses Klägervertreter wäre. Dessen Darstellung wird anschließend vom Mediator solange zusammengefaßt und präzisiert, bis die Richtigkeit und Vollständigkeit von der Partei bestätigt wird.
Anschließend erfolgt dieselbe Prozedur mit der anderen Seite. Die solcherart heraus-gearbeiteten gegensätzlichen Standpunkte werden anschließend vom Mediator noch einmal gegenübergestellt und verglichen.
In der zweiten Phase versucht der Mediator durch kreatives Fragen die Interessenlage der Parteien zu erforschen. In dieser Phase erfolgt eine Differenzierung und Ablösung von Positionen und Interessen. Diese Phase ist besonders kritisch, sie erfordert Fingerspitzengefühl des Mediators und Mut der Parteien, weil sie ihre Interessen offenlegen müssen. In dieser Phase finden die meisten Einzelgespräche statt, sofern die Parteien sie zugelassen haben.
Wenn diese Phase beendet ist, beginnt mit der dritten Phase das Brainstorming auf der Suche nach Optionen. Die Amerikaner haben dafür den Ausdruck „Kuchenvergrößerung“ geprägt. In dieser Phase ist es jeder Partei erlaubt, jede auch noch so utopische und in den Augen der anderen Partei inakzeptable Option zu äußern. Im Rahmen des Brainstormings dürfen diese Optionen (noch) nicht bewertet werden. Ein wesentlicher Vorteil der Mediation besteht darin, daß Themen außerhalb des eigentlichen Konflikts für die Konfliktbehandlung herangezogen werden können (z.B. Kompensationsgeschäfte).
Erst in der vierten und vorletzten Phase, der eigentlichen Problemlösung, werden die gesammelten Optionen bewertet. Aufgabe des Mediators und der Parteien ist es, die Bewertung anhand objektiver Kriterien vorzunehmen. Mit den nach objektiven Kriterien ausgewählten Optionen wird anschließend versucht, einen für beide Parteien akzeptablen Vorschlag zu erarbeiten.
Zur Kontrolle der beabsichtigten Lösung wird zuletzt die jeweils beste Alternative (BATNA = Best Alternative To Negotiation Agreement) dazu entwickelt und mit dem Vorschlag verglichen. Kommt es zu einer Einigung, wird diese in der fünften und letzten Phase in einer bindenden Vereinbarung festgehalten. Die Mediation ist beendet.
3. Dauer und Kosten
Im allgemeinen wird davon ausgegangen, daß ein Mediationsverfahren zwischen ei-nem halben Tag und einigen wenigen Tagen in Anspruch nimmt. Lediglich bei sehr großen Mediationen (z.B. Schweizerische Fluggesellschaft ./. Gewerkschaft, Flughafen Frankfurt) muß unter Umständen mit monatelangen Verhandlungen gerechnet werden. Die solchen großen Mediationsverfahren zugrundeliegenden Konflikte würden allerdings im Falle einer prozessualen Auseinandersetzung mehrere Jahre dauern und unter Umständen auch mehrere Prozesse nach sich zie-hen.
Was die Kosten des Mediators anbelangt, so wird in der Regel nach Zeithonorar abgerechnet. Die Stunden- oder Tagessätze werden im Mediationsvertrag zwischen den Parteien vereinbart. Im allgemeinen tragen die Parteien die Kosten des Mediators zu gleichen Teilen und ihre Anwaltskosten selbst.
Ein Mediationsverfahren mit hohem Gegenstandswert ist üblicherweise wesentlich kostengünstiger als ein entsprechendes Gerichtsverfahren. Die Kostenersparnis resultiert zu einem großen Teil aus einer Einsparung bei den Transaktionskosten, das sind die indirekten Verfahrenskosten, die z.B. bei Prozessen dadurch entstehen, daß Ingenieure die Anwälte über lange Zeit hinweg mit Informationen versorgen müssen.
RA Christof Wagner, Mediator,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht