Bei Bauverträgen sind vom Auftraggeber üblicherweise Abschlagszahlungen zu leisten. Hier stellt sich die Frage, ob der Auftraggeber durch solche Zahlungen die Forderung des Auftragnehmers anerkennt. Das OLG Dresden hat hierzu mit Urteil vom 11.1.2012, AZ 13U 1004/11 eine interessante Entscheidung gefällt, zu der der BGH am 21.11.2013 (AZ: VII ZR 2009/12) die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen hat.
Danach stellen solche Zahlungen kein Anerkenntnis des Auftraggebers dar. Dies gilt auch für Schlusszahlungen der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Zu Einzelheiten siehe Baurechts-Report 5,14. Der Report erscheint im VOB-Verlag Vögel OHG 93491 Stamsried.