Bei öffentlichen Baumaßnahmen mit längerer Laufzeit werden nicht selten Lohn – oder Stoff Preisgleitklausel vereinbart. Der BGH hat nun mit Urteil vom 1.10.2014, AZ: VII ZR 344/13, Baurechts-Report 11/14, S.41) Teile der „HVA B-StB-Stoffpreisgleitklausel (03/06) aus dem vom Bundesminister für Verkehr aufgestellten „Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen-und Brückenbau für „überraschend“ und damit nach § 305c BGB für unwirksam erklärt. Sie führen im Einzelfall zu unangemessenen Ergebnissen.
Die einschlägigen Klauselteile und die Erläuterungen zum fraglichen Urteil finden Sie im Baurechts-Report 11/2014, der in Kürze beim VOB-Verlag Vögel OHG erscheint.