Die Spitzenverbände der Bauwirtschaft wollen den Gesetzgeber auffordern, Änderungen am Bauforderungssicherungsgesetz vorzunehmen.
So verlangt der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes einer Änderung des § 1 Abs. 2 dahingehend, dass die Regelung, wonach der Empfänger von Baugeld, der selbst an der Herstellung des Werks beteiligt ist, nur die Hälfte des angemessenen Werts der von ihm erbrachten Leistung für sich behalten darf, bis alle Subunternehmer bezahlt sind, gestrichen wird.
Weiterhin soll der Empfänger von Baugeld dieses Geld – im Gegensatz zu § 1 Abs. 1 – nicht nur für eine bestimmte Baustelle sondern für verschiedene Baustellen verwenden dürfen.
Der Verband der Bauindustrie will dagegen den Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausschließlich auf Bauträger beschränken.