Grundsätzlich geht die VOB von einem Einheitspreisvertrag aus. Einheitspreise sind Festpreise, an die der Auftragnehmer grundsätzlich gebunden ist. Nur in Ausnahmefällen kann sich der Auftragnehmer nach dem Grundsatz des Wegfalls der Geschäftsgrundlage von den Einheitspreisen lösen können.
Beim Einheitspreisvertrag berechnet sich die insgesamt zu zahlende Vergütung nach der tatsächlich erbrachten Leistung, nach den vereinbarten Einheitspreisen. Hierfür muss der Auftragnehmer zunächst für die in den Verdingungsunterlagen aufgeführten Maß-, Gewichtseinheit oder Stückzahl den Einheitspreis angeben.
Bei mehreren Positionen im Leistungsverzeichnis ergibt sich durch Multiplikation der Einheitspreise mit der Maß-, Gewichts- oder Stückeinheit der Positionspreis. Aus der Addition mehrerer Positionspreise wiederum ergibt sich der Gesamtpreis.
Nachunternehmer (auch: Subunternehmer) ist ein Unternehmer, der im Auftrag des Haupt- oder Generalunternehmers Bauleistungen ausführt und diesem gegenüber die Gewährleistung übernimmt.
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