Mit einem Einheitspreis wird die Vergütung in einer Position des Leistungsverzeichnisses gemäß der dort ausgewiesenen Mengeneinheit angegeben. Die Mengeneinheit kann beispielsweise ein Maß (Beispiel: 1 m², 1 m³), ein Gewicht (Beispiel: 1 t Betonsstahl) einen definierter Zeitraum (Beispiel: Gerüstvorhaltung während der vereinbarten Bauzeit) oder ein Stück (Beispiel: 1 Feuerschutztüre) sein.
Bei einem Einheitspreisvertrag (siehe dort) ist der Einheitspreis die maßgebliche vertragliche Erklärung.
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