Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2016 den Gesetzentwurf zum Gewährleistungs- und Bauvertragsrecht in Erster Lesung beraten. Ziel dieses Gesetzesentwurfs ist es, Verbraucherrechte bei Abwicklung von Bauverträgen weiter zu stärken und das Gewährleistungsrecht zu reformieren. Weiterhin soll dem Auftraggeber – ähnlich wie in §§ 2 Abs. 5 und 2 Abs. 6 VOB/B – ein einseitiges Anordnungsrecht für Vertragsänderungen oder Zusatzleistungen eingeräumt werden.
Ein bisher unbefriedigt gelöstes Problem ist das Thema der Ein-und Ausbaukosten, die anfallen, wenn dem Unternehmer vom Lieferanten mangelhaftes Material geliefert wird. Hier ist eine Besserstellung der Unternehmerseite geplant.
Die diesbezüglichen Pläne sind im Detail noch sehr umstritten, wie eine Anhörung mit den betroffenen Berufsgruppen am 22. Juni 2016 gezeigt hat.