Das seit dem 13. Juni 2006 gültige neue Verbraucherrecht bringt für Bauunternehmen, die für Verbraucher arbeiten, nicht unerhebliche Risiken. Schließt der Unternehmer mit einem Verbraucher einen Bauvertrag außerhalb der eigenen Geschäftsräume (also beispielsweise in der Wohnung des Verbrauchers) ab und handelt es sich hierbei nicht um eine Neubaumaßnahme, erhebliche Umbaumaßnahmen oder dringende Reparaturarbeiten, zu denen der Verbraucher den Unternehmer aufgefordert hat, so ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher auf sein 14-tätiges Widerrufsrecht aufmerksam zu machen. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung so entfällt jeglicher Anspruch des Werkunternehmers auf Zahlung des Werklohns.
Einzelheiten zu den neuen gesetzlichen Regelungen finden Sie unter anderem in der neuen VOB-Broschüre („VOB für innerdeutsche Vergaben“), die im VOB-Verlag Vögel OHG erschienen ist.