In seiner Plenarsitzung am 10. Juni 2016 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Reform des Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrechts in erster Lesung beraten. Die Beiträge zum Bauvertragsrecht befassten sich schwerpunktmäßig mit den verbraucherschutzrechtlichen Aspekten des Gesetzentwurfs.
Weiterhin soll der Forderung der Bauwirtschaft Rechnung getragen werden, wonach der Lieferant von mangelhaften Baustoffen und Bauteilen in Zukunft auch zum Teil für die anfallenden zusätzlichen Aus- und Einbaukosten haften soll.
Die Diskussion hat gezeigt, dass in einzelnen Punkten auch innerhalb der Koalition noch erhebliche Meinungsunterschiede festzustellen sind.
Das Dossier wurde vom Plenum zur weiteren Befassung an den Rechtsausschuss überwiesen. Für den 22. Juni 2016 hat der Rechtsausschuss bereits eine Expertenanhörung anberaumt. Bei dieser Anhörung sind auch die Spitzenvertreter der bauwirtschaftlichen Verbände beteiligt.