Mandantenfrage:
„Wir sind ein privater Auftraggeber von Bauleistungen und schreiben unsere Arbeiten nach den Grundsätzen der VOB/A aus. Wir haben gehört, dass sich die Vergaberegeln der VOB/A geändert haben. Ist das so? Wenn ja, können Sie uns schlagwortartig mitteilen, welche Änderungen die Neuregelungen bringen? Außerdem wüssten wir gerne, wo wir uns in Zukunft in einer auch für Praktiker verständlichen Form über die laufende Rechtsprechung zum Vergaberecht informieren können.“
Expertenantwort:
Sie haben Recht. Die VOB/A wurde in einer Reihe von Punkten geändert. Die Änderungen wurden von den großen öffentlichen Auftraggebern ab März 2019 eingeführt.
Die wichtigsten Änderungen:
Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreibungen wurden auf 100.000 Euro beziehungsweise eine Million Euro angehoben.
Es wurde ein Direktauftrag (ohne Vergabeverfahren) bis zu einer Wertgrenze von 3.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer eingeführt.
In Zukunft darf der Auftraggeber frei zwischen öffentlicher Ausschreibung und beschränkter Ausschreibungen wählen.
Die Eignungsprüfung der Bieter wird flexibilisiert. Bis zu einer Wertgrenze von 10.000 Euro kann auf einzelne Angaben zur Eignung verzichtet werden.
Die VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen – Teil A (VOB/A) regelt künftig, unter welchen Voraussetzungen die Abgabe mehrerer Hauptangebote möglich ist.
Handlungsempfehlung:
Wenn Sie sich in Zukunft regelmäßig über die Entwicklung der Rechtsprechung zum Vergaberecht informieren möchten, empfehlen wir folgendes:
Umfassende Informationen zum Baurecht und auch zum Vergaberecht finden Sie zum Beispiel unter www.ibr-online.de. Sollten Sie ausschließlich Informationen zum Vergaberecht wünschen, und das sehr komprimiert, empfiehlt sich der Vergaberechts-Report, erschienen im VOB-Verlag Vögel OHG, 93491 Stamsried. Bei diesem Verlag kann auch eine sehr gute Textsammlung bestellt werden, die die aktuell gültigen Bestimmungen zum Bauvertrag („VOB/BGB – Textsammlung zum Bauvertrag – innerdeutsche Vergaben“) beinhaltet.