Jeder Meinungsaustausch zwischen den Vertragspartnern über einen vom Auftraggeber gerügten Mangel stellt eine „Verhandlung“ im Sinne von § 203 BGB dar, die den weiteren Ablauf der Verjährung hemmt. Näheres zu diesem Thema können Sie einer Besprechung eines neuen BGH-Urteils entnehmen, die im „Baurechts-Report“ 1/07 auf Seite 1 abgedruckt ist.
2) Unzulässige Mischkalkulation
Im Rahmen von Ausschreibungen nach VOB/A muss jeder Preis wie gefordert von den Bietern angeboten werden. Mischkalkulationen, bei denen Kostenbestandteile in andere Positionen eingerechnet werden, führen zum zwingenden Ausschluss des Angebotes. Dies gilt auch dann, wenn ein Bieter eine Mischkalkulation seines Nachunternehmers in sein Angebot übernimmt.
Näheres zu dieser interessanten Rechtsprechung der Vergabesenate können Sie dem „Vergaberechts-Report“ 12/06 auf Seite 46 entnehmen.