Bereits im August 2008 hat der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) gemeinsam mit den Verbraucherverbänden Bauvertragsmuster für „Verbraucher“ entwickelt, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die VOB/B bei Verwendung gegenüber Verbrauchern nicht mehr in allen Punkten gültig ist. Diese Verträge wurden nun nochmals überarbeitet.
Sie basieren auf dem BGB, lehnen sich allerdings in einer Reihe von Punkten an die Regelungen in der VOB/B an. Allerdings hat der Auftraggeber – im Gegensatz zu § 1 Abs. 3 und 4 VOB/B – beispielsweise nicht die Möglichkeit ,etwa einseitig Vertragsänderungen oder Zusatzleistungen anordnen zu können. Der Auftragnehmer ist zu geänderten und zusätzlichen Leistungen auch erst verpflichtet, wenn beide Vertragsparteien hierüber eine verbindliche Vereinbarung getroffen haben. Die Abschlagszahlungen werden in einem Abschlagszahlungsplan geregelt.
Die Frist für Mängelansprüche richtet sich nach dem BGB. Ein Vertragsmuster dient dem Abschluss eines Pauschalvertrages zur schlüsselfertigen Herstellung eines Einfamilienhauses. Weiterhin wurde ein „Handwerkervertrag“ für Verbraucherverträge zur Verfügung gestellt, der für die Vergabe von Einzelgewerken gedacht ist. Die Verträge können aus dem Internet heruntergeladen werden.