Am 09.03.2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz beschlossen, das nach Zustimmung des Bundesrates für Bau-, Bauträger-, Architekten- und Ingenieurverträge, die nach dem 01.01.2018 geschlossen werden, gelten soll.
Die Beschlussvorlage besteht aus einzelnen Änderungsregelungen, eine offizielle konsolidierte Fassung des ab dem 01.01.2018 geltenden Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurde bislang noch nicht erstellt. Damit die Praxis bereits jetzt die beschlossenen Änderungen im Kontext der bisherigen Vorschriften insbesondere des Werkvertragsrechts prüfen und bewerten kann, hat die Kapellmann Praxisgruppe Bau- und Architektenrecht eine solche konsolidierte Fassung des BGB und weiterer betroffener Gesetze erstellt, die hier abgerufen werden kann:
http://bit.ly/2lZRODI