Nach einem Bericht der Spitzenverbände der Bauwirtschaft plant die EU eine Neufassung der Richtlinie 2000/35/EG zum Zahlungsverzug. Die Bau-Spitzenverbände zeigen sich allerdings entsetzt. Denn diese Richtlinie hält nicht das, was sie verspricht, nämlich eine Verbesserung der Zahlungsmoral . Vielmehr ist das Gegenteil der Fall:
Im Gegensatz zur bisherigen Richtlinie, die verlangt, dass öffentliche Stellen und Unternehmen Rechnungen spätestens nach 30 Kalendertagen bezahlen, soll diese Frist für öffentliche Unternehmen auf 60 Kalendertage erhöht werden.
Weiterhin soll eine Abnahmefrist von 30 Kalendertagen eingeführt werden – im Gegensatz zu§ 640 BGB, wonach die Abnahme unverzüglich nach vertragsgemäßer Herstellung zu erfolgen hat.
Beide neue Fristen dürfen danach noch verlängert werden, solange dies nicht „grob unfair“ ist. Der Begriff „grob unfair“ wird dabei nicht näher definiert.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft appellieren an das EU-Parlament und an den Ministerrat, diesen Änderungen der EU-Richtlinie nicht zu zustimmen. „Keine Neuregelung ist für alle Beteiligten besser als die geplante Änderung“.