on on

Kritik zum Referentenentwurf des Bundesjustizministers zur Verbesserung der Zahlungsmoral

Die Zahlungsmoral in Deutschland lässt bekanntlich zu wünschen übrig. Dies wirkt sich insbesondere im Baugewerbe aus, weil dort auftragnehmerseitig hohe Vorleistungen erbracht werden müssen, bis eine Gegenleistung – Zahlung – erfolgt. Das Bundesjustizministerium hat nun einen Referentenentwurf vorgelegt, der die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Deutschland umsetzen soll.

Schwerpunkt des vorliegenden Entwurfs ist eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezüglich der Fälligkeit von Entgeltforderungen sowie der Verzugsfolgen. Neu eingeführt werden soll die Möglichkeit, eine Frist für die Abnahme der Gegenleistung zu vereinbaren.

Dieser Entwurf des Bundesjustizministeriums wird seitens der Bauwirtschaft heftig kritisiert. So führt Felix  Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes (ZDB) aus: „Die Möglichkeit, Zahlungsfristen im unternehmerischen Geschäftsverkehr von 60 Tagen nach Zugang einer Rechnung zu vereinbaren, bedeutet für den Bauunternehmer eine deutliche Schlechterstellung, da im Baugewerbe grundsätzlich die Vergütung mit der Abnahme der Werkleistung fällig wird.

„Weiter verschlimmert wird die Situation noch dadurch, dass nach dem Entwurf die Auftraggeberseite berechtigt ist, Abnahmefristen von 30 Tagen und mehr zu vereinbaren. Dies steht in auffälligem Missverhältnis zu dem im Werkvertragsrecht derzeit geltenden Grundsatz, wonach der Bauunternehmer die Abnahme grundsätzlich unverzüglich nach vollständiger und vertragsgemäßer Fertigstellung des Werkes verlangen kann. Ein „Abnahmeverfahren“, das innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen ist, ist gerade nicht vorgesehen.

Im Ergebnis wird durch den Gesetzentwurf der Zahlungsverzug im werkvertraglichen Geschäftsverkehr nicht bekämpft. Vielmehr wird durch die geplante Änderung der Zahlungsverzug weiter befördert, indem es Auftraggebern erleichtert wird, Zahlungsfristen zu verlängern. Das Baugewerbe fordert daher, dass die derzeit im Werkvertragsrecht geltenden Regelungen zur Abnahme, Fälligkeit sowie zur Zahlungsfrist zumindest nicht zu Lasten der Auftragnehmer verändert werden.

Die vorleistungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft dürfen nicht für noch längere Zeiträume als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden, als dieses ohnehin bereits der Fall ist. Das Ziel der Richtlinie, Zahlungsfristen zu verkürzen und die Zahlungsmoral zu verbessern, darf nicht ad absurdum geführt werden“.

Anfrage stellen

  • Hidden
  • Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Weitere Fachartikel im selben Themenfeld

Unsere Baurecht-Experten zu den Themengebieten des Beitrags

Die Rechtsanwaltskanzlei WINTER&PARTNER GbR – Rechtsanwälte – Notare – Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht – Berlin versteht sich als juristisches Dienstleistungsunternehmen das durch Verlässlichkeit, Kompetenz, Leistung und Freundlichkeit überzeugen will. [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Mitgliedschaft in der Arge Baurecht im Deutschen Anwaltsverein Spezialisierung im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus Zusatzversorgungskasse Bau und baubegleitende Rechtsberatung Schlichter SOBau. – Kontaktieren Sie jetzt Peter Zill – [...]
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Leistungsspektrum: Baurecht Architektenrecht Vergaberecht Planungsrecht Gewerbliches Mietrecht Verwaltungsrecht Vertragsrecht Mitglied in der ARGE Bau- und Immobilienrecht im deutschen Anwaltverein sowie in der [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mitglied in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein Partner in der Sozietät Dr. Nelles, Raisner & Partner GbR – Kontaktieren Sie jetzt Martin Schreiber – Fachanwalt für Baurecht und [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) und im Deutschen Baugerichtstag. Spezialisiert auf privates Baurecht und insbesondere [...]
Durch die Spezialisierung auf unser Tätigkeitsspektrum und das Kanzleikonzept einer sogenannten Boutique sehen wir für unsere Mandanten beträchtliche Vorteile. Gute Erreichbarkeit und schnelle Reaktion auf alle Mandantenanfragen innerhalb von 24 Stunden. Pragmatischer Beratungsstil, insbesondere [...]
Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit Spezialisierung auf privates Baurecht. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung sowie der außergerichtlichen baubegleitenden [...]
Rechtsanwaltszulassung seit 1996, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 1998 Spezialisierung auf das Bauvertragsrecht. Die Schwerpunkte liegen in der baubegleitenden Rechtsberatung und der [...]

Passende Glossarbeiträge im selben Themenkreis

Schiedsvereinbarung

Bauvertragsrecht

In der Baupraxis wird statt „Schiedsvereinbarung“ (§ 1029 ZPO) häufig auch der Begriff „Schiedsvertrag“, „Schiedsabrede“ oder „Schiedsgerichtsvertrag“ verwendet. Durch eine Schiedsvereinbarung schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die [...]

Weiterlesen

Schiedsrichter

Bauvertragsrecht

Zur Durchführung eines Schiedsverfahrens auf der Basis einer wirksamen Schiedsvereinbarung bestimmt jede Partei seine Schiedsrichter selbst, es sei denn, in der Schiedsvereinbarung wurden diesbezüglich bereits verbindliche Regelungen getroffen. Bei einem so genannten Dreierschiedsgericht ernennt [...]

Weiterlesen

Schiedsgericht (privates)

Bauvertragsrecht

Ein Schiedsgericht ist eine Form der außergerichtlichen Wege der Streitbeilegung. Dabei ist notwendig, dass die Vertragspartner sich auf diese Form der Streitbeilegung einigen, sofern sie einen Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten vermeiden wollen. Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein [...]

Weiterlesen

Estrichfeuchte – rechtliche Vorgaben zur Messmethode

Bauvertragsrecht

Messung der Estrichfeuchte rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Vorgaben Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird keine bestimmte Messmethode vorgeschrieben; aus diesen Regelungen lässt sich nur entnehmen, dass vor der Verlegung [...]

Weiterlesen

Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauvertrag

Bauvertragsrecht

Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe dort) nach § 650l BGB zu, so ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. „Die Widerrufsbelehrung muss [...]

Weiterlesen

Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen

Bauvertragsrecht

Wurde ein so genannter Verbraucherbauvertrag (siehe dort) geschlossen, so steht dem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB zu. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB erfolgt der Widerruf „durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers [...]

Weiterlesen

Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen

Bauvertragsrecht

Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Stand 1. Januar 2018 sind in Art. 249 die Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe Verbraucherbauvertrag) aufgeführt. Danach ist der Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet, „den Verbraucher rechtzeitig vor [...]

Weiterlesen

Ingenieurvertrag

Bauvertragsrecht

Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Architektenvertrags in § 650p BGB. „Durch einen Architekten – oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des [...]

Weiterlesen

Architektenvertrag

Bauvertragsrecht

Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff „Architektenvertrag“ in § 650p BGB. „Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung [...]

Weiterlesen

Bauträgervertrag

Bauvertragsrecht

Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Bauträgervertrags in § 650 u BGB. Danach ist „ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die [...]

Weiterlesen

Leistungsänderung – einstweiliges Verfügungsverfahren

Bauvertragsrecht

Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, wurde für alle dann gültigen BGB-Bauverträge ein neues einstweiliges Verfügungsverfahren eingeführt, das  Streitigkeiten über das Anordnungsrecht des Bestellers und über die [...]

Weiterlesen

Leistungsänderung-BGB-Bauvertrag

Bauvertragsrecht

Das Recht der Leistungsänderung im BGB-Bauvertragsrecht ist unterschiedlich zu betrachten, je nachdem, ob der Bauvertrag im Jahr 2017 oder im Jahr 2018 geschlossen wurde. Bis zum Ende des Jahres 2017 galt das so genannte Konsensualprinzip, das fordert, dass sich die Vertragsparteien über eine von [...]

Weiterlesen