on on

Das Wichtigste zum neuen Bau- und Kaufvertragsrecht des BGB-Teil 12

Kürzlich hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ verabschiedet, das am 1. Januar 2018 in Kraft treten wird.

Im Baurecht-Forum wird hierzu eine kleine Artikelserie veröffentlicht, die über die für die Baupraxis wichtigsten Änderungen informieren wird.

§ 648aBGB: Die Kündigung des Bauvertrags aus wichtigem Grund

1. Die bis zum 31. Dezember 2017 gültige Rechtslage

Das BGB kennt keine gesetzliche Regelung zur außerordentlichen Kündigung des Werkvertrags. Allerdings hat die Rechtsprechung hierzu Grundsätze entwickelt, wonach der Vertrag aus wichtigem Grund gekündigt werden kann, wenn – unter Berücksichtigung des Einzelfalles – dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann.

2. Die ab dem 1. Januar 2018 gültige Rechtslage

Der neue § 648a BGB gestattet nun eine Kündigung aus wichtigem Grund, „wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden kann“(Abs.1 Satz 2).

Mit dieser Formulierung bildet der Gesetzgeber dieses Kündigungsrecht dem Kündigungsrecht bei so genannten Dauerschuldverhältnissen nach (siehe hierzu § 314 BGB). Ist die Verletzung einer wichtigen Pflicht aus dem Vertrag Ursache für die mögliche Kündigung, so ist diese erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Die Fristsetzung kann unter den Voraussetzungen, wie sie in § 323 Abs. 2 BGB aufgeführt sind, entbehrlich sein.

Entsprechend § 314 Abs. 3 BGB ist die Kündigung zeitnah nach Kenntnisnahme vom Kündigungsgrund auszusprechen. Gemäß der bisherigen Rechtsprechung wird in der Regel von einer 2-Wochenfrist auszugehen sein.

Nach dem neuen § 648a Abs. 2 BGB ist auch eine Teilkündigung auf einen „abgrenzbaren Teil des geschuldeten Werks“ möglich. Nach der Gesetzesbegründung ist der Begriff „abgrenzbare Leistung“ weiter zu fassen als der von der VOB/B in § 8 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 verwendete Begriff der „in sich abgeschlossenen Leistung“.

Nach Abs. 3 der Neuregelung kann „jede Vertragspartei von der anderen verlangen, dass sie an einer gemeinsamen Feststellung des Leistungsstandes mitwirkt“. Verweigert ein Vertragspartner eine Mitwirkung oder fehlt er bei dem vereinbarten oder gesetzten angemessenen Termin, so trifft ihn „die Beweislast für den Leistungsstand zum Zeitpunkt der Kündigung“, es sei denn er hat sein Fernbleiben nicht zu vertreten und hiervon den Vertragspartner unverzüglich in Kenntnis gesetzt.

Nach Ausspruch der Kündigung kann der Auftragnehmer die Abnahme der bis zur Kündigung vertragsgemäß erbrachten Leistungen oder – bei Verweigerung der Abnahme – die Zustandsfeststellung (§ 650g BGB) verlangen.

Die Abs. 4 und 5 regeln Fragen zu der zu leistenden Vergütung und zur Berechtigung, Schadensersatz zu verlangen.

Anfrage stellen

  • Hidden
  • Die mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
  • Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Weitere Fachartikel im selben Themenfeld

Unsere Baurecht-Experten zu den Themengebieten des Beitrags

Die Rechtsanwaltskanzlei WINTER&PARTNER GbR – Rechtsanwälte – Notare – Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht – Berlin versteht sich als juristisches Dienstleistungsunternehmen das durch Verlässlichkeit, Kompetenz, Leistung und Freundlichkeit überzeugen will. [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Mitgliedschaft in der Arge Baurecht im Deutschen Anwaltsverein Spezialisierung im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus Zusatzversorgungskasse Bau und baubegleitende Rechtsberatung Schlichter SOBau. – Kontaktieren Sie jetzt Peter Zill – [...]
Rechtsanwalt Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Fachanwalt für Verwaltungsrecht Leistungsspektrum: Baurecht Architektenrecht Vergaberecht Planungsrecht Gewerbliches Mietrecht Verwaltungsrecht Vertragsrecht Mitglied in der ARGE Bau- und Immobilienrecht im deutschen Anwaltverein sowie in der [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Mitglied in der ARGE Baurecht im Deutschen Anwaltsverein Partner in der Sozietät Dr. Nelles, Raisner & Partner GbR – Kontaktieren Sie jetzt Martin Schreiber – Fachanwalt für Baurecht und [...]
Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) und im Deutschen Baugerichtstag. Spezialisiert auf privates Baurecht und insbesondere [...]
Durch die Spezialisierung auf unser Tätigkeitsspektrum und das Kanzleikonzept einer sogenannten Boutique sehen wir für unsere Mandanten beträchtliche Vorteile. Gute Erreichbarkeit und schnelle Reaktion auf alle Mandantenanfragen innerhalb von 24 Stunden. Pragmatischer Beratungsstil, insbesondere [...]
Bereits seit Beginn der anwaltlichen Tätigkeit Spezialisierung auf privates Baurecht. Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Vertragsgestaltung sowie der außergerichtlichen baubegleitenden [...]
Rechtsanwaltszulassung seit 1996, Fachanwalt für Baurecht und Architektenrecht, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Architektenrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit 1998 Spezialisierung auf das Bauvertragsrecht. Die Schwerpunkte liegen in der baubegleitenden Rechtsberatung und der [...]

Passende Glossarbeiträge im selben Themenkreis

Schiedsvereinbarung

Bauvertragsrecht

In der Baupraxis wird statt „Schiedsvereinbarung“ (§ 1029 ZPO) häufig auch der Begriff „Schiedsvertrag“, „Schiedsabrede“ oder „Schiedsgerichtsvertrag“ verwendet. Durch eine Schiedsvereinbarung schließen die Parteien für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die [...]

Weiterlesen

Schiedsrichter

Bauvertragsrecht

Zur Durchführung eines Schiedsverfahrens auf der Basis einer wirksamen Schiedsvereinbarung bestimmt jede Partei seine Schiedsrichter selbst, es sei denn, in der Schiedsvereinbarung wurden diesbezüglich bereits verbindliche Regelungen getroffen. Bei einem so genannten Dreierschiedsgericht ernennt [...]

Weiterlesen

Schiedsgericht (privates)

Bauvertragsrecht

Ein Schiedsgericht ist eine Form der außergerichtlichen Wege der Streitbeilegung. Dabei ist notwendig, dass die Vertragspartner sich auf diese Form der Streitbeilegung einigen, sofern sie einen Rechtsstreit vor den staatlichen Gerichten vermeiden wollen. Das Schiedsgerichtsverfahren ist ein [...]

Weiterlesen

Estrichfeuchte – rechtliche Vorgaben zur Messmethode

Bauvertragsrecht

Messung der Estrichfeuchte rechtliche Rahmenbedingungen Rechtliche Vorgaben Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) wird keine bestimmte Messmethode vorgeschrieben; aus diesen Regelungen lässt sich nur entnehmen, dass vor der Verlegung [...]

Weiterlesen

Widerrufsbelehrung bei Verbraucherbauvertrag

Bauvertragsrecht

Steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe dort) nach § 650l BGB zu, so ist der Unternehmer verpflichtet, den Verbraucher vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in Textform über sein Widerrufsrecht zu belehren. „Die Widerrufsbelehrung muss [...]

Weiterlesen

Widerrufsrecht bei Verbraucherbauverträgen

Bauvertragsrecht

Wurde ein so genannter Verbraucherbauvertrag (siehe dort) geschlossen, so steht dem Verbraucher (§ 13 BGB) ein Widerrufsrecht nach § 650l BGB zu. Gemäß § 355 Abs. 1 BGB erfolgt der Widerruf „durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers [...]

Weiterlesen

Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen

Bauvertragsrecht

Im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB) Stand 1. Januar 2018 sind in Art. 249 die Informationspflichten bei Verbraucherbauverträgen (zum Begriff siehe Verbraucherbauvertrag) aufgeführt. Danach ist der Unternehmer nach § 650j BGB verpflichtet, „den Verbraucher rechtzeitig vor [...]

Weiterlesen

Ingenieurvertrag

Bauvertragsrecht

Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Architektenvertrags in § 650p BGB. „Durch einen Architekten – oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des [...]

Weiterlesen

Architektenvertrag

Bauvertragsrecht

Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff „Architektenvertrag“ in § 650p BGB. „Durch einen Architekten- oder Ingenieurvertrag wird der Unternehmer verpflichtet die Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung [...]

Weiterlesen

Bauträgervertrag

Bauvertragsrecht

Das seit dem 1. Januar 2018 gültige BGB-Bauvertragsrecht definiert den Begriff des Bauträgervertrags in § 650 u BGB. Danach ist „ein Bauträgervertrag ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die [...]

Weiterlesen

Leistungsänderung – einstweiliges Verfügungsverfahren

Bauvertragsrecht

Mit dem „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts“, das am 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, wurde für alle dann gültigen BGB-Bauverträge ein neues einstweiliges Verfügungsverfahren eingeführt, das  Streitigkeiten über das Anordnungsrecht des Bestellers und über die [...]

Weiterlesen

Leistungsänderung-BGB-Bauvertrag

Bauvertragsrecht

Das Recht der Leistungsänderung im BGB-Bauvertragsrecht ist unterschiedlich zu betrachten, je nachdem, ob der Bauvertrag im Jahr 2017 oder im Jahr 2018 geschlossen wurde. Bis zum Ende des Jahres 2017 galt das so genannte Konsensualprinzip, das fordert, dass sich die Vertragsparteien über eine von [...]

Weiterlesen