Der Bausicherheit genannte Bareinbehalt ist ein Teilbetrag der vereinbarten Vergütung,der vom Auftraggeber einbehalten wird, um evtl. Mängelansprüche ganz oder teilweise abzudecken. Ein solcher Einbehalt darf nur dann vorgenommen werden, wenn er ausdrücklich vereinbart wird.
Dazu reicht die bloße Einbeziehung der VOB/B in den Bauvertrag nicht aus.
Das wird in der Praxis nicht selten verkannt. Praxisüblich sind Einbehalte in der Größenordnung von 5 % der Abrechnungssumme.
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