Dies ist ein für jeden einsehbares (öffentliches) Register, in dem die Kaufleute mit ihrer jeweiligen Rechtsform mit bestimmten auf sie bezogenen Tatsachen einzutragen sind. Die einschlägigen Bestimmungen zum Handelsregister finden sich in § 8ff HGB.
Das Handelsregister wird vom zuständigen Amtsgericht (Registergericht) geführt.
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