Bei diesem Verfahren einigen sich die streitenden Vertragspartner auf einen Schiedsgutachter, der nach Einholung der Stellungnahmen beider Seiten eine fachliche Beurteilung zu dem streitigen Vorgang abgibt. Dabei sind sich die Vertragsparteien einig, dass sie sich den Feststellungen des Gutachters unterwerfen.
Die Bestellung eines Schiedsgutachters wird bei Bauleistungen häufig dann sinnvoll sein, wenn sich etwa die Vertragspartner darüber streiten, ob für eine bestimmte Leistung ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers gerechtfertigt ist und/oder welche Höhe der Vergütung angemessen ist.
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