Dieser Begriff spielt bei der Durchsetzung von Mängelansprüchen eine wichtige Rolle. Der Geschädigte soll durch die Ersatzleistung nicht besser gestellt werden, als er ohne diese stehen würde. Dies gilt für die Nachbesserung, aber auch für der Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz.
Beispiel: Ein Flachdach, dessen durchschnittliche Lebenserwartung 20 Jahre beträgt, wird nach 10 Jahren auf Kosten des Auftragnehmers saniert. Den Vorteil "neu für alt" (zusätzliche Lebenserwartung des Flachdachs) muss sich der Auftraggeber grundsätzlich anrechnen lassen.
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