Frühere Bezeichnung des „selbständigen Beweisverfahrens“ (s. dort).
Neben der Beweissicherung im selbständigen Beweisverfahren kommt auch eine rein technische, außergerichtliche Beweissicherung in Betracht. Wird beispielsweise in der Nähe älterer Bausubstanz gebaut, so sind Rissschäden häufig vorprogrammiert. Um die Verursachung von Schäden durch Bautätigkeit nachweisen und darauf basierende Ansprüche durchsetzen zu können, empfiehlt sich die Dokumentation des Gebäudezustandes vor Beginn der Baumaßnahme durch ein versiertes Ingenieurbüro.
« zur Glossar-Übersicht