Hierbei handelt es sich um Kosten der Baumaßnahme, die keiner bestimmten Baustelle zuzuordnen sind, also insbesondere die Kosten der zentralen Verwaltung oder des Bauhofes des Auftragnehmers.
Im einzelnen:
– die Gehälter der Verwaltung
– der Unternehmerlohn
– die Löhne von Hilfspersonal (zum Beispiel Personal der Lagerverwaltung, dass Kantinenpersonal, der Berufskraftfahrer)
– Gehaltskosten der Büromitarbeiter
– Sachkosten der Verwaltung
– Steuern und Abgaben
– Beiträge zu Organisationen und Verbänden usw.
Bei der Kalkulation der Einzelpreise werden die Allgemeine Geschäftskosten durch einen umsatzbezogenen prozentualen Zuschlag berücksichtigt.