Dieser neue Begriff hat seinen Ursprung in englischen Recht und ist dort ein zwingendes Vorverfahren vor einem durchzuführenden Baurechtsstreit. In Deutschland wird diese englische Methode als ein weiteres Modell der außergerichtlichen Streitbeilegung, wie Schlichtung, Mediation, Schiedsgutachten oder Schiedsgericht diskutiert.
Baustreitigkeiten ziehen sich in der Regel über mehrere Jahre und verursachen hohe Kosten. Deshalb wird als notwendig erachtet, neben dem "klassischen Bauprozess" neue Methoden einer schnelleren und kostengünstigeren Streitbeilegung zu finden.
Im Gegensatz zur Schlichtung oder Mediation schließt die Adjudikation nach englischem Vorbild das Verfahren mit einer für beide Parteien zumindest vorläufig schuldrechtlich bindenden Entscheidung ab. Endgültig bindend wird diese Entscheidung durch eine Vereinbarung der Parteien oder durch einen Einspruch einer Partei, der innerhalb einer bestimmten Frist einzulegen ist.
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