Unbekannte Boden- und Wasserverhältnisse auf dem Grundstück sind ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das grundsätzlich der Bauherr als Eigentümer des Grundstücks zu tragen hat und gerade nicht das beauftragte Bauunternehmen. Der mit der Planung beauftragte Architekt muss im Zweifel jedoch eine Bodenuntersuchung vornehmen lassen, da er ansonsten dem Bauherrn gegenüber unter Umständen schadensersatzpflichtig sein kann.
Die Prüfung unklarer Bodenverhältnisse ist generell empfehlenswert, da ohne eine solche die Baukosten erheblich ansteigen und auch Bauschäden drohen könnten.
« zur Glossar-Übersicht